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⚠ Der folgende Artikel wurde teilweise automatisch aus der niederländischen Version übersetzt

De Vlaamse Waterweg unterscheidet verschiedene Schiffstypen, die für die Nutzung der Binnenwasserstraßen Navigationsgebühren zahlen müssen. Der Rumpftyp (wie auf dem Messbrief angegeben) ist entscheidend.

Auf dieser Seite erklären wir das Verfahren zur Rechnungsstellung der Navigationsgebühren für Berufsschifffahrt (Gütertransport) bei De Vlaamse Waterweg. 

  ℹ️ Die Informationen auf dieser Seite gelten nicht für

  • Passagierschiffe: Sie zahlen an den meisten Orten keine Navigationsgebühren pro Reise und benötigen nur ein Passagierabonnement .
  • Freizeitschiffe müssen fast überall nur über eine Wasserstraßengenehmigung verfügen.
  • Einige Berufsschiffe sind von Navigationsgebühren befreit. Am Ende dieser Seite finden Sie die Bestimmungen dazu.
  • Eine Ausnahme von den oben genannten ist der Brüssel-Schelde-Seekanal, wo separate/zusätzliche Gebühren erhoben werden können. Weitere Informationen auf der Seite über Navigationsgebühren.

 

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Fahrgebühren: Wer, Was & Wie?

Für alle Fahrbewegungen von Schiffen, die für den Transport von Gütern und Rohstoffen bestimmt sind (einschließlich leerer Schiffe, Schlepp- und Schubboote), werden auf dem Netzwerk von De Vlaamse Waterweg Fahrgebühren berechnet. Leistung und Tonnage des Rumpfes sind Teil der Berechnung, ebenso wie die zurückgelegte Strecke.
Gut zu wissen:

  • Die Kosten für den Betrieb an Kunstwerken sind im allgemeinen Preis enthalten und werden nicht separat berechnet.
  • Auf dem Seekanal Brüssel-Schelde können zusätzliche Gebühren gelten.
  • Alle Tarife für die Berufsschifffahrt finden Sie auf der Seite Schifffahrtsgebühren.
  • Auf einigen Wasserwegabschnitten werden keine Fahrgebühren erhoben: hier finden Sie einen europäischen Überblick über Wasserstraßen, auf denen (keine) Fahrgebühren fällig sind.

Verfahren zur Rechnungsstellung der Fahrgebühren für die Berufsschifffahrt

1) Quelle
Die fälligen Fahrgebühren werden auf der Grundlage der Daten aus jedem Fahrgenehmigung berechnet. Übermitteln Sie diese Daten so genau wie möglich über Ihre elektronische Reiseanmeldung für eine reibungslose administrative Verarbeitung. De Vlaamse Waterweg kann diese Daten bei Bedarf ergänzen und/oder korrigieren.
⚠️ Wer falsche oder unvollständige Informationen in seiner Reiseanmeldung angibt, riskiert eine Geldstrafe. Füllen Sie diese Daten in Ihrer Reiseanmeldung daher stets sorgfältig und wahrheitsgemäß aus.

2) Kommunikation
Bei der Erstellung der Fahrgenehmigung wird sofort eine Schätzung der fälligen Fahrgebühren vorgenommen. Diese geschätzten Kosten werden in der Fahrgenehmigung angegeben und somit einer einzigen Partei mitgeteilt.
Die berechneten Kosten können, ebenso wie die Fahrgenehmigung selbst, bei Bedarf von De Vlaamse Waterweg angepasst und überprüft werden.
ℹ️ Es liegt in der Verantwortung des Kapitäns oder Verladers, sicherzustellen, dass De Vlaamse Waterweg stets über die richtigen Kontaktdaten verfügt, sowohl für die Ausstellung der Fahrgenehmigung (der Kapitän) als auch für die Zustellung der Rechnung an die richtige Partei (der Kunde).

3) Rechnungsstellung: Bestimmung des Schuldners
Für jede Reiseanmeldung muss De Vlaamse Waterweg darüber informiert werden, welcher Partei die Fahrgebühren einer Reise in Rechnung gestellt werden sollen. Die Verantwortung für die Bereitstellung dieser Informationen liegt beim Kapitän oder Verlader.
De Vlaamse Waterweg sieht zwei mögliche Standardverfahren vor:

  1. Rechnungsdaten über elektronische Reiseanmeldung
    Zu jeder Reiseanmeldung fügt der Kapitän (oder Verlader) Kundendaten hinzu, an die die Rechnung für jede betreffende Reise gesendet werden soll. Die gängige Reiseanmeldesoftware (BICS, Riverguide,...) bietet hierfür die erforderlichen Funktionen. Seien Sie sehr genau beim Eingeben dieser Rechnungsdaten, insbesondere bei der Registrierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden.
  2. Rechnungsdaten über Verknüpfung Rumpf ↔ Standardkunde
    Wenn Sie nicht für jede Reiseanmeldung Kunden- oder Rechnungsdaten angeben möchten oder können, bietet De Vlaamse Waterweg die Möglichkeit, Standardrechnungsdaten mit jedem Namengebendes Schiff zu verknüpfen. Zukünftige Reiseanmeldungen ohne beigefügte Kundendaten von diesem (Haupt-)Rumpf können über dieses Rückfallsystem dennoch automatisch verarbeitet werden. Kontaktieren Sie scheepvaartrechten@vlaamsewaterweg.be, wenn Sie Ihre Verwaltung auf diese Weise vereinfachen möchten.
    Diese Regelung bietet weiterhin die notwendige Flexibilität: Auch bei Reisen eines Rumpfes, der diese Regelung nutzt, können Sie jeder einzelnen Reiseanmeldung bei Bedarf weiterhin abweichende Rechnungsdaten hinzufügen, wie oben beschrieben. So kann De Vlaamse Waterweg stets direkt an die richtige Partei fakturieren.

4) Geändertes Verfahren ab Mai 2025
Ab Mai 2025 tritt ein geändertes Verfahren für die Rechnungsstellung der Fahrgebühren bei De Vlaamse Waterweg in Kraft.

  • Pro Fahrgenehmigung werden die fälligen Fahrgebühren nur einem Schuldner für die gesamte Reise in Rechnung gestellt, auch bei Konvois. Wenn diese Fahrgebühren von verschiedenen Kunden/Parteien bezahlt werden müssen, muss der Hauptkunde (derjenige, dem De Vlaamse Waterweg fakturiert) die erforderliche Weiterverrechnung selbst organisieren.
  • Wenn der Kunde einer Reise De Vlaamse Waterweg nicht zuvor bekannt ist (auf Basis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), muss der Kapitän (oder Verlader) diese Daten einmal manuell überprüfen und ergänzen. In solchen Fällen enthält die Fahrgenehmigung einen Link zu einem Online-Formular, um diese Daten einfach bereitzustellen.
    Erforderliche Daten für die Rechnungsstellung sind: Name, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Land, Postadresse, Kontakt (E-Mail und Telefon) und Rechtsform des Unternehmens.
    Unternehmen werden auf Basis der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über die europäische VIES-Datenbank validiert (mehr Infos hier). Rechnungsdaten, die die VIES-Überprüfung nicht bestehen, werden nicht akzeptiert; der Empfänger der Fahrgenehmigung erhält in einem solchen Fall eine Benachrichtigung.
  • Auch wenn Sie keine Rechnungsdaten zur Reiseanmeldung hinzugefügt haben (und keine Standardrechnungsdaten mit dem Hauptrumpf bei De Vlaamse Waterweg verknüpft sind), können diese dennoch über dasselbe Formular bereitgestellt werden. In diesem Szenario erhalten Sie ebenfalls einen Link mit Ihrer Fahrgenehmigung.
  • Wenn der Kapitän oder Verlader innerhalb einer angemessenen Frist (einige Tage nach Abschluss der Reise) keine gültigen Rechnungsdaten bereitgestellt hat, wird De Vlaamse Waterweg automatisch an den Eigentümer und Betreiber des Schiffes fakturieren, wie im Schifffahrtsdekret festgelegt.

5) Rechnungsstellung: Timing
Um den administrativen Aufwand zu verringern, bündelt De Vlaamse Waterweg alle Kosten des vergangenen Monats in einer einzigen Rechnung. Sie erhalten also keine separate Rechnung für jede Fahrgenehmigung. Die monatliche Abrechnung wird etwa am 12ten Tag jedes Monats erstellt.
Es ist nicht möglich, die Fahrgenehmigungen einzeln zu bezahlen. Nur die Zahlung der Monatsrechnung mit der Bündelung der Reisen ist gültig.

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Varia

  • Für Schlepper die eine Seereise begleiten, gilt eine elektronische Meldepflicht. Die zugehörigen Fahrgebühren, falls zutreffend, werden jedoch in der Rechnungsstellung des betreffenden Seeschiffs verrechnet. Jede Fahrbewegung eines Schleppers, die nicht direkt mit einer konkreten Seereise zusammenhängt, wird als reguläre Berufsschifffahrtsreise behandelt.
  • Das Nichtzahlen von Schifffahrtsgebühren ist völlig unabhängig von der Verpflichtung zur elektronischen Reiseanmeldung: die Befreiung von dem einen führt nicht zur Befreiung von dem anderen.

Von Schifffahrtsgebühren befreite Schiffe gemäß dem Schifffahrtsdekret

Der folgende Abschnitt ist eine rein informative Übersetzung des Originaldekrets. Der ursprüngliche, niederländischsprachige Text des Dekrets ist die einzige rechtsgültige Quelle.

 Art. 80. Die folgenden Kategorien von Schiffen sind von der Zahlung von Schifffahrtsgebühren oder anderen Abgaben gemäß Artikel 79 befreit:

  1. Schiffe, die für den öffentlichen Personentransport auf dem Wasser bestimmt sind, wie Fähren, die von oder im Auftrag einer Regierung betrieben werden;
  2. Schiffe, die sich zur Erfüllung öffentlicher Dienstleistungen durch oder im Auftrag einer Regierung bewegen;
  3. Nicht motorisierte Schiffe, die über ihre gesamte Länge gemessen maximal 6 Meter lang sind, ohne Gewinnabsicht fahren und keine Personen gegen Entgelt befördern;
  4. Eisbrecher, wenn sie zur Bekämpfung der Eisbildung eingesetzt werden;
  5. Schiffe, die bei Flut oder wenn es notwendig ist, das Wasser vollständig oder teilweise abzulassen, an Orte verlegt werden, an denen sie den freien Wasserfluss nicht behindern können, und die später, wenn der Grund für die Verlegung aufgehört hat, zu ihrem ursprünglichen Liegeplatz zurückkehren;
  6. Schiffe, die für die Durchführung von Wartungs- oder Verbesserungsarbeiten an den Wasserstraßen durch oder im Auftrag des Wasserstraßenverwalters verwendet werden, oder für den Transport im Zusammenhang mit diesen Arbeiten, soweit sich diese Schiffe zur Durchführung des Auftrags bewegen.

Diese Schiffe müssen jedoch die elektronische Meldepflicht erfüllen und eine Fahrgenehmigung besitzen, im Rahmen einer guten Überwachung der Verkehrsströme (sowohl operativ als auch in den Verkehrszahlen)

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ℹ️Fragen? E-mail: scheepvaartrechten@vlaamsewaterweg.be

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