Erstellung eines Fahrgenehmigung: Wie geht man vor?
Eine Fahrgenehmigung wird für eine genaue Strecke ausgestellt. Daher werden die Daten, die wir über Ihre Reise erhalten, auf den EuRIS Reiseplaner angewendet.
Zusammen mit den angegebenen Orten und Abfahrts- oder Ankunftszeiten aus Ihrer Reiseanmeldung werden alle aktuellen Abmessungen Ihres Schiffes oder Konvois, die maximal zulässigen Abmessungen aller Schleusen, Brücken und Wasserstraßen im Netzwerk sowie die Betriebszeiten der Fahrwasserobjekte und mögliche NtS-Nachrichten, die in Kraft sind, berücksichtigt. Wenn mehr als eine Strecke für Ihre Reise berechnet werden kann, gehen wir von der Strecke aus, die am schnellsten zurückgelegt werden kann. Diese Vorhersage ist nicht fehlerfrei, aber in der Regel logisch.
Die so geschätzte Strecke bildet die Grundlage Ihrer Fahrgenehmigung. Darauf basieren wir die Berechnung der zu berechnenden Fahrrechte und die Vorhersage Ihrer Passagen durch Bauwerke. Dadurch kann die Planung an Schleusen oder Brücken so reibungslos wie möglich verlaufen.
Auch aus Sicherheitsgründen (Passagiere und/oder Besatzungsmitglieder an Bord, gefährliche Ladung, ...) ist es notwendig, stets die richtigen und vollständigen Informationen über Ihre Reise zu liefern. Dies ist für alle Berufsschifffahrt in Flandern gesetzlich vorgeschrieben[1], auch bei Leerfahrten und Strecken ohne Schleusenpassage.
Für alle Reiseanmeldungen, die De Vlaamse Waterweg erhält, wird eine Bestätigung per E-Mail gesendet. Seit Mai 2025 tun wir dies auch, wenn nicht automatisch eine Fahrgenehmigung ausgestellt werden kann. Haben Sie überhaupt keine Bestätigung erhalten? Dann ist bei der Wahl des ersten Meldepunkts, der Routenbestimmung, der gemeldeten Reiseperiode oder bei Ihren E-Mail-/Kontaktdaten etwas gründlich schiefgelaufen. Überprüfen Sie sorgfältig alle Tipps unten und versuchen Sie, Ihre Reise erneut anzumelden.
Read more...