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⚠ Der folgende Artikel wurde teilweise automatisch aus der niederländischen Version übersetzt

Für alle professionellen Bootsfahrten in Flandern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen Bootsführerschein über eine elektronische Reiseanmeldung zu erwerben[1].

Normalerweise ist die Erlangung eines Bootsführerscheins bei De Vlaamse Waterweg ein Kinderspiel, aber manchmal erweist sich die Realität als komplizierter.
Eine gute elektronische Reisemeldung wirkt Wunder. Dabei ist es nützlich zu verstehen, wie sich der von Ihnen benötigte Bootsführerschein zusammensetzt.

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Erstellung eines Fahrgenehmigung: Wie geht man vor?

Eine Fahrgenehmigung wird für eine genaue Strecke ausgestellt. Daher werden die Daten, die wir über Ihre Reise erhalten, auf den EuRIS Reiseplaner angewendet.
Zusammen mit den angegebenen Orten und Abfahrts- oder Ankunftszeiten aus Ihrer Reiseanmeldung werden alle aktuellen Abmessungen Ihres Schiffes oder Konvois, die maximal zulässigen Abmessungen aller Schleusen, Brücken und Wasserstraßen im Netzwerk sowie die Betriebszeiten der Fahrwasserobjekte und mögliche NtS-Nachrichten, die in Kraft sind, berücksichtigt. Wenn mehr als eine Strecke für Ihre Reise berechnet werden kann, gehen wir von der Strecke aus, die am schnellsten zurückgelegt werden kann. Diese Vorhersage ist nicht fehlerfrei, aber in der Regel logisch.

Die so geschätzte Strecke bildet die Grundlage Ihrer Fahrgenehmigung. Darauf basieren wir die Berechnung der zu berechnenden Fahrrechte und die Vorhersage Ihrer Passagen durch Bauwerke. Dadurch kann die Planung an Schleusen oder Brücken so reibungslos wie möglich verlaufen.
Auch aus Sicherheitsgründen (Passagiere und/oder Besatzungsmitglieder an Bord, gefährliche Ladung, ...) ist es notwendig, stets die richtigen und vollständigen Informationen über Ihre Reise zu liefern. Dies ist für alle Berufsschifffahrt in Flandern gesetzlich vorgeschrieben[1], auch bei Leerfahrten und Strecken ohne Schleusenpassage.

Für alle Reiseanmeldungen, die De Vlaamse Waterweg erhält, wird eine Bestätigung per E-Mail gesendet. Seit Mai 2025 tun wir dies auch, wenn nicht automatisch eine Fahrgenehmigung ausgestellt werden kann. Haben Sie überhaupt keine Bestätigung erhalten? Dann ist bei der Wahl des ersten Meldepunkts, der Routenbestimmung, der gemeldeten Reiseperiode oder bei Ihren E-Mail-/Kontaktdaten etwas gründlich schiefgelaufen. Überprüfen Sie sorgfältig alle Tipps unten und versuchen Sie, Ihre Reise erneut anzumelden.

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8 Tipps für eine erfolgreiche Reiseanmeldung

1 Streckenbestimmung nur nach zulässigen Abmessungen
Überprüfen Sie, ob die Abmessungen Ihres Schiffes oder Konvois auf jedem Teil Ihrer geplanten Strecke zulässig sind. Bei der Einschätzung Ihrer Fahrroute wird streng auf alle zulässigen Abmessungen im Netzwerk geachtet. Um Ihre Möglichkeiten zu kennen: Überprüfen Sie die Karte aller Wasserstraßen und ihrer CEMT-Klasse, die Liste der Abmessungen aller Schleusen und Brücken, oder testen Sie selbst, wie Ihre Reise und Route mit dem EuRIS Reiseplaner berechnet werden können.
2 Routenpunkte hinzufügen
Eine goldene Regel: Je genauer Sie angeben, wo Ihre Reise verlaufen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Strecke und unsere Berechnung übereinstimmen. Fügen Sie also immer einige Routenpunkte (Schleusen, Brücken,...) zu Ihrer Reiseanmeldung hinzu.
⚠️ Wenn Abfahrt und Ziel einer Reise identisch sind (z.B.: einige Passagierreisen, Dienstfahrzeuge), ist das Hinzufügen von Routenpunkten obligatorisch.
3 Routenpunkte in Reihenfolge
Ordnen Sie die angegebenen Routenpunkte nach chronologischem Verlauf Ihrer Reise. Eine unlogische Reihenfolge hat einen negativen Einfluss auf die Berechnung Ihrer Route und Ihrer Fahrrechte.
4 Zeitpunkt der Abfahrt und Ankunft
Versuchen Sie, bei der Erstellung Ihrer Reiseanmeldung den Zeitpunkt der Abfahrt (ETD) und die voraussichtliche Ankunft (ETA) realistisch einzuschätzen. Eine ETD oder ETA, die stark von Ihrer tatsächlichen Reisezeit abweicht, gefährdet eine gute Planung.
5 Routenpunkte in/aus Flandern
Verläuft ein Teil Ihrer Strecke durch Wallonien, Frankreich oder die Niederlande? Mit Hilfe der verfügbaren Daten über das europäische Wasserstraßennetz versuchen wir einzuschätzen, auf welchem Weg Sie Flandern betreten oder verlassen. Diese Informationen sind entscheidend, um Ihre Strecke innerhalb Flanderns korrekt berechnen zu können. Ein Routenpunkt in der Nähe des von Ihnen genutzten Grenzübergangs mit den Niederlanden, Frankreich oder Wallonien ist daher besonders nützlich.
6 Der richtige "erste Meldepunkt"
Ihre Melde-Software möchte wissen, an welchen ersten Meldepunkt Sie Ihre Reiseanmeldung senden, und füllt hier oft selbst die logischste Wahl aus. Der Abfahrtsort der Strecke und Ihre aktuelle (AIS) Position bei der Anmeldung sind hier relevant.
  • Machen Sie Ihre Reiseanmeldung aus Flandern? Wählen Sie immer den Meldepunkt Vlaanderen, Brussel en Westerschelde (ERIBA).
  • Reisen Sie aus den Niederlanden nach Flandern (oder durch Flandern)?
    1. Melden Sie Ihre Reise zum Zeitpunkt der Abfahrt oder auf jeden Fall weit bevor Sie die belgische Grenze erreichen, auch wenn Sie in den Niederlanden nicht meldepflichtig sind.
    2. Rijkswaterstaat/IVS-NEXT übermittelt Ihre Reiseanmeldung automatisch an eRIBA, wenn Ihr AIS-Signal einen bestimmten Standort passiert. Diese AIS-Standorte (einer für jeden Zufahrtsweg) befinden sich auf niederländischem Gebiet, einige Kilometer von der belgischen Grenze entfernt, um eine rechtzeitige Anmeldung zu ermöglichen.
    ⚠️ Sind Sie zu spät und melden sich erst aus Belgien oder in Grenznähe? Dann müssen Sie den ersten Meldepunkt in Ihrer Reiseanmeldung manuell überschreiben und in "Vlaanderen, Brussel en Westerschelde (ERIBA)" ändern. Nur so kann Ihre Reiseanmeldung in Flandern empfangen werden.
  • Betreten Sie Flandern aus Frankreich oder Wallonien? Dann wählen Sie als ersten Meldepunkt Vlaanderen, Brussel en Westerschelde (ERIBA) und senden Ihre Reiseanmeldung, wenn Sie sich dem flämischen Gebiet nähern (± 2 Stunden vor Grenzübertritt).
7 Reisemeldesoftware bestätigt 'Angemeldet'
Eine erfolgreiche Anmeldung beim ersten Meldepunkt ist ein wichtiger erster Schritt. BICS und Riverguide zeigen diesbezüglich eine kleine Bestätigung.
8 Exakte Schiffsdaten im Funkgerät, AIS-Transponder und Reisemeldesoftware
Bei all Ihren Fahrten im Netzwerk von De Vlaamse Waterweg legen wir Informationen aus Ihrer elektronischen Reiseanmeldung über Signale aus AIS und UKW-Kommunikation. Es ist sehr wichtig, dass die Basisdaten (Schiffsname, ENI-Nummer, Rufzeichen, MMSI, ATIS) an den Stellen, wo sie Anwendung finden, exakt und einheitlich sind. Seien Sie sehr genau beim Eingeben dieser Informationen in Ihr Funkgerät, AIS-Transponder und Reiseanmeldesoftware. Kleine Tippfehler oder Ungenauigkeiten können manchmal eine korrekte Reiseverfolgung unmöglich machen.
ℹ️ Lesen Sie mehr über die gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich AIS und Funkgerät im Allgemeinen Polizeireglement für die Schifffahrt auf Binnenwasserstraßen (pdf, Text nur auf Niederländisch verfügbar).
💡 Vorschriften für die Installation und Nutzung von AIS/VHF-Geräten variieren je nach Regulierungsbehörde: BIPT in Belgien, RDI in den Niederlanden, ANFR in Frankreich, usw. Sie können den Hersteller oder Lieferanten Ihres Transponders, Funkgeräts und/oder ECDIS-Geräts konsultieren, um Unterstützung bei einer korrekten (Neu-)Installation zu erhalten.
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Gut zu wissen
  • Haben Sie eine Reiseanmeldung gesendet, aber keine De Vlaamse Waterweg-Fahrgenehmigung erhalten? Das kann passieren: Sowohl Menschen als auch Computerprogramme machen manchmal Fehler. Überprüfen Sie immer zuerst sorgfältig Ihre eigene gesendete Reiseanmeldung, wobei Sie die obigen Tipps im Hinterkopf behalten.
  • Fahren Sie mit einem Containerschiff mit verschiedenen Containerstrecken? Ihre Reiseanmeldung kann noch nicht vollständig automatisch verarbeitet werden. Wir arbeiten an einer Lösung dafür.
  • In BICS können Sie Ihre aktive, bereits angemeldete Reise noch ändern und ergänzen. Korrigieren und/oder vervollständigen Sie die Angaben aus Ihrer Reiseanmeldung, achten Sie auf den ausgewählten 'ersten Meldepunkt' und wählen Sie Speichern und Anmelden. Auch wenn sich Ihre Reisepläne unterwegs ändern, können Sie uns dies auf diese Weise in BICS mitteilen. Dies ist derzeit in Riverguide noch nicht möglich.
  • Fahren Sie eine zuvor gemeldete Strecke erneut? Machen Sie immer eine neue Reiseanmeldung. Ändern Sie in keinem Fall eine alte Anmeldung, um diese erneut zu (wieder)anmelden.
    💡Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder dieselben Angaben eingeben müssen, bieten die meisten Reiseanmeldungsanwendungen die Möglichkeit, eine frühere Reiseanmeldung zu kopieren oder feste Strecken zu speichern.
  • Senden Sie uns nicht dieselbe Reiseanmeldung über verschiedene Apps/Programme (zum Beispiel: sowohl über BICS als auch Riverguide). Doppelte Reiseanmeldungen behindern eine reibungslose und korrekte Verarbeitung.
  • Wählen Sie in Ihrer Reisebenachrichtigung immer ein Terminal oder einen Liegeplatz als Abfahrts- oder Ankunftsort am De Vlaamse Waterweg aus. Brücken und Schleusen können nur als Zwischenpunkte angegeben werden, um deutlich zu machen, wo Ihre Route verläuft.
  • Eine Fahrgenehmigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Abmessungen Ihrer Reise innerhalb der maximal zulässigen Abmessungen auf Ihrer Strecke liegen.
    Haben Sie einen außergewöhnlichen Transport vor sich, für den Sie Informationen zur Fahrgenehmigung einholen möchten? Kontaktieren Sie dann im Voraus den RIS-Dienst von De Vlaamse Waterweg.
  • Klappt es trotzdem nicht, Ihre Reiseanmeldung automatisch in eine Fahrgenehmigung umzuwandeln? Melden Sie dies über Funk oder kontaktieren Sie den RIS. Wenn Sie bereits eine Reisenummer von De Vlaamse Waterweg erhalten haben: Halten Sie diese für eine reibungslose Kommunikation bereit.
  • Um Ihnen Ihre Fahrgenehmigung zusenden zu können, benötigen wir eine korrekte E-Mail-Adresse. Kontaktieren Sie scheepvaartrechten@vlaamsewaterweg.be, wenn sich die Kontakt-E-Mail-Adresse für einen Rumpf geändert hat oder wenn Sie bezweifeln, dass die richtigen Kontaktdaten bei De Vlaamse Waterweg bekannt sind.
    Erwarten Sie eine E-Mail von uns, haben aber nichts erhalten? Überprüfen Sie immer zuerst den Spam-Ordner Ihres Postfachs.

Haben Sie Probleme mit Ihrer eigenen Reiseanmeldungssoftware?

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Zum Schluss

Alle Wasserstraßenverwaltungen in Flandern und Brüssel arbeiten über eRIBa zusammen, wodurch Schifffahrtsreisen, die über das Gebiet verschiedener Wasserstraßenverwaltungen (Port of Antwerp-Bruges, Port of Brussels, North Sea Port, Port Oostende und De Vlaamse Waterweg) verlaufen, miteinander gemeldet werden. Mit dieser Zusammenarbeit versuchen wir, die Verwaltung der Schiffer und Verlader zu reduzieren.
Fahrgenehmigungen bei De Vlaamse Waterweg und Port of Brussels werden beide durch dasselbe System, VisuRIS, verarbeitet.

Es gilt eine elektronische Meldepflicht für alle Berufsschifffahrt in Flandern[1].
Auch Passagiersschiffe sind meldepflichtig und müssen über ein Passagiersfahrt-Abonnement verfügen (zahlen jedoch in der Regel keine weiteren Fahrrechte).
Freizeitschifffahrt muss (und kann) in Flandern nicht elektronisch melden. Eine Wasserstraßen-Genehmigung ist jedoch erforderlich. Freizeitschiffer, die eine Strecke entlang mehrerer Schleusen zurücklegen, können dies beim Passieren der ersten Schleuse melden.

Viel Glück!

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Fußnoten

[1] Die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Meldepflicht für die gewerbliche Schifffahrt gilt für alle Schiffe, mit Ausnahme von Vergnügungsschiffen, öffentlichen Personenverkehrsmitteln, Fähren auf der gemeinsamen Maas und Seeschiffen.

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